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Aktuelles | Luft, Marlene | 14.05.2024 – 30.06.2024
Häuser vor Starkregen schützen
Starkregen und Hochwasser können enorme Schäden verursachen oder gar Mensch und Tier bedrohen. Die Gemeinde Ilsfeld betreibt ein leistungsfähiges Kanalsystem und trifft Vorsorge, soweit dies möglich ist. Gemeinsam mit dem Zweckverband Hochwasserschutz Schozachtal wurde beispielsweise ein Netz von Schutzanlagen gebaut. Heftiger, lokal niedergehender Starkregen lässt sich allerdings nur eingeschränkt kontrollieren. Klar ist: Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet jede Person dazu, Eigenvorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen. Zu den potenziell Betroffenen gehören öffentliche Institutionen, Bürger, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Die Freiwillige Feuerwehr kommt den Bürgern in Notfällen zu Hilfe. Besteht aber keine unmittelbare Gefahr für Menschen, Tiere oder die Umwelt ist sie nicht zuständig. Wer die Feuerwehr trotzdem als Dienstleister beauftragt, etwa, um einen Keller auszupumpen, muss dafür bezahlen.
Selbst aktiv werden und Eigentum schützen
Was können Immobilieneigentümer oder Mieter unternehmen, um sich zu schützen?
Sich über bestehende Gefahren und Risiken aus Starkregenereignissen zu informieren ist der erste und wichtigste Schritt in der Starkregenvorsorge.
Wesentliche Grundlage für die Eigenvorsorge sind die Starkregenkarten. Diese sind Teil des Starkregenrisikomanagements der Gemeinde und ermöglichen es den Betroffenen, das Risiko gegenüber Überflutungen aus Starkregenereignissen einzuschätzen und jeweils eigenverantwortlich geeignete Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.
Auf der Homepage der Gemeinde Ilsfeld www.ilsfeld.de, unter der Rubrik Leben/ Notfall/ Hochwasserschutz-Starkregen bzw. der Internetseite www.starkregengefahr.de (Baden-Württemberg/ Ilsfeld) werden daher alle Gefahrenkarteninformationen sowie weiterführende Informationen zum Thema Starkregen zur Verfügung gestellt.
Die Starkregenkarten zeigen, welchen Weg das Wasser hin zu den Fließgewässern nimmt, wenn es zu Starkregenereignissen kommt. Zu entnehmen sind außerdem die maximalen Überflutungstiefen, Fließgeschwindigkeiten und die Fließrichtung.
In den Karten können Sie zu Ihrem Wohnort oder dem Ort Ihres Interesses zoomen und so Ihre individuelle Gefährdungslage einschätzen.
Bitte beachten Sie, dass zum Öffnen der Internetseite ein aktueller Explorer zu benutzen ist.
Darüber hinaus rät das Landesumweltministerium beispielsweise dazu, Rückstauklappen einzubauen. Diese verhindern, dass verschmutztes Wasser aus der Kanalisation in die Keller drückt. Heizöltanks sollten gegen Aufschwimmen gesichert werden. Austretendes Öl kann zu nachhaltigen Schäden an einem Gebäude führen und folgenschwere Umweltverschmutzungen verursachen, für deren Kosten die Eigentümer herangezogen werden können. Hilfreich sind zudem mobile Schutzelemente für Kellerfenster oder erhöhte Lichtschächte.
Gemeinde kann private Schäden nicht beseitigen
Extremer Starkregen reißt Erde von Äckern mit, trägt seine Schlamm-Fracht in Straßen und Keller, überlastet das öffentliche Kanalnetz. Viele Bürger haben die Erwartung, dass die Gemeinde Schäden aufgrund von Starkregen beseitigt. Die Kommune ist jedoch nicht Verursacherin solcher Probleme, sondern selbst Geschädigte und nicht haftbar.
Feuerwehr als kostenpflichtiger Dienstleister
Falsche Erwartungen registriert auch der für die Feuerwehren zuständige Kämmerer Steffen Heber. „Die Feuerwehr ist nicht dafür da, Keller auszupumpen.“ Deren Aufgabe sei, Notlagen zu bekämpfen. Entsprechende Definitionen gibt das Landesfeuerwehrgesetz vor. Als öffentlicher Notstand gilt etwa ein Naturereignis oder ein Unglücksfall, der zu einer aktuellen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren führt oder andere wesentliche Rechtsgüter gefährdet. Im Klartext: Ein vollgelaufener Keller an sich ist keine Notlage. Droht aber, ein Heizöltank leck zu werden, kann dies eine Notlage sein. Auch wenn kein Notfall vorliegt, können die Ilsfelder Bürger auf die Freiwillige Feuerwehr bauen und sie als Dienstleister beauftragen. Die Aktiven legen in solchen Fällen einen Werk- oder Dienstvertrag vor. Die Auftraggeber bezahlen die in der Feuerwehrkostenersatzsatzung der Gemeinde aufgeführten Sätze. Diese ist auf der Homepage der Gemeinde Ilsfeld abrufbar (www.ilsfeld.de, Rubrik: Rathaus-Bürger/Verwaltung/Satzungen). Fällig werden beispielsweise pro Personalstunde 25,30 Euro und für den Einsatz eines Löschfahrzeugs bis zu 236 Euro pro Stunde.
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