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Energie- und klimapolitisches Leitbild

Die Gemeinde möchte sich den Herausforderungen des globalen Klimawandels stellen und hat sich deshalb u.a. für den European Energy Award (EEA) beworben.

In diesem Zusammenhang hat sich die Gemeinde unter anderem zur Aufgabe gemacht, ein Leitbild zu erstellen, um Ziele zu formulieren und einen geeigneten Rahmen für die kommunale Energie- und Klimaschutzpolitik zu schaffen. Die Ziele sollen realistisch und möglichst konkret sein. Gleichzeitig sollen sie mit Blick auf die anderen Aspekte des kommunalen Handelns ausreichend flexibel sein. Selbstverständlich können die so formulierten Ziele und Vorgaben aber auch im Laufe des Prozesses angepasst und weiterentwickelt werden.

Im Rahmen der EEA-Zertifizierung wollen wir regelmäßig unseren Stand überprüfen, und  möglichst viele  Maßnahmen umsetzen. Das energie- und klimapolitische Leitbild soll uns dabei unterstützen. Ziel ist es, jede Maßnahme, Aktion und Handeln auf eine möglichst hohe Umwelt- und Klimaverträglichkeit innerhalb wirtschaftlichen Handels durch Gemeinde, Gewerbe und Bürger zu überprüfen.

 

Das energie- und klimapolitische Leitbild der Gemeinde Ilsfeld baut sich auf 4 Grundsätze auf.

  • Klima- und Umweltschutz durch Reduzierung des CO2-Ausstoßes
  • Sparsame Nutzung von Rohstoffen und Energie
  • Sicherung der örtlichen Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen
  • Gemeinsames Handeln von Bürgern, wichtigen Akteuren und Gemeinde

 

Nachfolgend werden die 4 Grundsätze durch konkrete Ziele näher definiert

 

Grundsatz 1: Klima- und Umweltschutz durch Reduzierung des CO2-Ausstoßes

  • Senkung der Klimabelastung durch Vermeidung von CO2
  • Verminderung des Einsatzes fossiler Energieträger
  • Erstellung einer CO2-Bilanz und Senkung des CO2-Ausstoßes um 20 % bis 2025 innerhalb der Gemeinde
  • Energieverbrauch als wesentliches Kriterium bei der Beschaffung von Fahrzeugen oder Geräten
  • Bei allen Neubauten oder Sanierungen kommunaler Gebäude soll im Einzelfall geprüft werden, ob und in wie weit die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Wärme- und Energiebedarf übererfüllt werden können.
  • Kommunale Gebäude sollen soweit wie möglich mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Die Gemeinde unterstützt die Verbreitung, Erstellung und Umsetzung von Anlagen zur Energiegewinnung auf Basis der erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet.
  • Die Gemeinde senkt in ihren Liegenschaften den Verbrauch von Strom,- Wasser,- und Wärme um 30% bis 2025 ausgehend von der Basis 2014.

 

Grundsatz 2: Sparsame Nutzung von Rohstoffen und Energie

  • Energiesparendes Verhalten wird durch Aufklärung und Information gefördert.
  • Es werden vorrangig regional verfügbare Energieträger und Rohstoffe eingesetzt.
  • Die Stromnutzung wird weiterhin auf Effizienz optimiert.
  • Reaktivierung von innerörtlichen Brachflächen
  • Förderung von privaten Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden (ELR, LSP), auch zur Erreichung eines geringeren CO2-Ausstoßes
  • Flächenversiegelungen sollen auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden.
  • Wo möglich, werden Flächen ganz oder teilweise entsiegelt.
  • Weiterbildung und Qualifizierung von Gemeindepersonal mit dem Ziel, das kommunale Energiemanagement zu verbessern.

 

 

Grundsatz 3: Sicherung der örtlichen Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen

  • Sicherung und Ausbau der Nahversorgung vor Ort
  • Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes, Ziel ist die Reduzierung emissionsträchigen Individualverkehrs
  • Schaffung von wohnortnahen Arbeitsplätzen
  • Schaffung von kurzen Wegen für Fußgänger
  • Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für den Radverkehr
  • Weiterer Ausbau der Nahwärmeversorgung für Ilsfeld und Teilorte
  • Förderung des örtlichen Gewerbes/Handel
  • Stärkung der örtlichen Infrastruktur zur Sicherung der Versorgung für den täglichen Bedarf im Zentrum zwecks Verkehrsvermeidung

 

 

Grundsatz 4: Gemeinsames Handeln von Bürgern, Institutionen und Gemeinde

  • Energetische Informationen für die Bevölkerung über Internet und Mitteilungsblatt
  • Förderung der Gründung von Genossenschaften (z.B. Bürgerenergiegenossenschaften)
  • Bereitstellung von Räumlichkeiten für Energieberatung
  • Bereitstellung von Informationen für Bauherren über z.B. Passivhäuser, Energieplus – Häuser (Bauherrenmappe)
  • Gestaltung von Bebauungsplänen nach Grundsätzen einen nachhaltigen Energieversorgung
  • Unterstützung des Einbaus gemeinschaftlicher Anlagen zur effizienten Energieerzeugung z.B. BHKW und PV
  • Bereitstellung von allgemeinen Informationen zum Thema Energiesparen
  • Darüber hinaus spezielle Info-Aktionen (z.B. für das Gewerbe)
  • Vorbildfunktion der Gemeinde bei neuen energiesparenden Produkten und Ideen
  • Unterstützung von Bildungsangeboten zu nachhaltiger Energieversorgung und Klimaschutz in Schulen und Kindergärten