Gebühren und Steuern
Grundsteuer
In Deutschland ist die Grundsteuer in Art. 106 Abs. 6 GG und im Grundsteuergesetz (GrStG) geregelt.
Das Gesetz unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Landwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben.
Die Grundsteuer ist in der Regel in vier Raten 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres aufgeteilt. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, die Grundsteuer in einer Summe am 01.07. eines Jahres zu zahlen. Der Antrag muss nach dem Gesetz spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Jahres beim Steueramt Ilsfeld gestellt werden.
Grundsteuerhebesätze
Grundsteuer A | 330 v. H. |
Grundsteuer B | 360 v.H. |
Grund- und Gewerbesteuersatzung
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes erhoben wird. Die Gewerbesteuer trägt maßgeblich zur Finanzierung kommunaler Aufgaben in der Gemeinde Ilsfeld bei.
Die Gewerbesteuer wird in der Regel in vier Raten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig.
Gewerbesteuerhebesatz
Gewerbesteuer | 360 v.H. |
Hundesteuer
Jährliche Hundesteuer
Erster Hund | 120,00 € pro Jahr |
Jeder weitere Hund | 240,00 € pro Jahr |
Erster Kampfhund |
240,00 € pro Jahr |
Jeder weitere Kampfhund |
480,00 € pro Jahr |
Informationen zu Zwingerhunden finden Sie in der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer.
Sonstige Befreiungen finden Sie in der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer § 6.
Informationen zur Hundesteuer neu
Wassergebühren
Frischwasser 2,31 €/m3
Schmutzwassergebühr 2,21 €/m3
Niederschlagswassergebühr
(abhängig von der versiegelten Fläche) 0,46 €/m2
Die Vorauszahlungen werden jeweils am 31.03., 30.06. und 30.09. fällig. In der Satzung finden Sie alle weiteren Informationen.
Merkblatt über die Eichpflicht für Wasserzähler
Zählergrundgebühren
Nenndurchfluss Qn | Dauerdurchfluss Q3 | |
1,5 und 2,5 | 2,5 und 4 | 6,60 €/Monat |
3,5 und 5 (6) | 6,3 und 10 | 15,30 €/Monat |
10 | 16 | 24,00 €/Monat |
15 | 25 | 53,10 €/Monat |
Verbundzähler DN 50 | 25 (DN 50) | 52,60 €/Monat |
Verbundzähler DN 80 | 63 (DN 80) | 108,20 €/Monat |
Verbundzähler DN 100 | 100 (DN 100) | 163,00 €/Monat |
Zählergebühr für Zwischenzähler | 1,90 €/Monat |
Die Zählergrundgebühren werden bei den Vorauszahlungen berücksichtigt.
Das könnte Sie auch interessieren: