Fördermöglichkeiten
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude Zuschuss Nr. 458 KfW
Seit Februar 2024 sind antragsberechtigt:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern
Planmäßig ab Ende Mai 2024 sind antragsberechtigt:
- Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
Planmäßig ab August 2024 sind antragsberechtigt:
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Sondereigentum
Mit dem Zuschuss förderrt die KfW den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.
Weitere Informationen entnehmen Sie hier: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW