Nahwärme

Fördermöglichkeiten

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude Zuschuss Nr. 458 KfW

 

Seit Februar 2024 sind antragsberechtigt:

- Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern


Planmäßig ab Ende Mai 2024 sind antragsberechtigt:

- Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum


Planmäßig ab August 2024 sind antragsberechtigt:

- Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
- Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Sondereigentum

 

Mit dem Zuschuss förderrt die KfW den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Ziel der Förderung ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie hier: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW