Wahlen

Bundestagswahl

Bundestagswahl 2025

Wahlscheinantrag - Briefwahl beantragen

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.ilsfeld.de an. Beim Aufruf des unten stehenden Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Sie voraussichtlich in der KW 3 zugestellt bekommen, müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an gemeinde@ilsfeld.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros Ilsfeld (Tel. 07062/9042-22 und -24)  und Bürgerbüros Auenstein (Tel. 07062/9042-80 und -82).

 

Wahlscheinantrag - Briefwahl beantragen

 

Bitte beachten:

Die Briefwahlunterlagen können nach derzeitigem Stand frühestens ab 7. Februar 2025 versandt werden. Ein früherer Beginn ist nicht möglich, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge in den Wahlkreisen zugelassen sind. Der Druck und die Auslieferung der Stimmzettel an die Städte und Gemeinden im Wahlkreis 266 Neckar-Zaber ist somit erst möglich, wenn am 30. Januar 2025 der Kreiswahlausschuss über mögliche Beschwerden der eingegangenen Wahlvorschläge entschieden hat. 

 

 

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen


Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

 

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.

 

Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

 

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

 

 

 

 

 

Bundestagswahl 2021

Ergebnisse der Bundestagswahl 2021

Das Wahlergebnis für die Gemeinde Ilsfeld finden Sie am Wahlsonntag nach Abschluss der Wahlhandlung im Internet.

 

Wahlergebnis

 

Beim Aufruf der Internetpräsentation werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.

 

 

 

 

Bundestagswahl 2017

Am Sonntag, 24. September 2017, machten auch die Wahlberechtigten in der Gemeinde Ilsfeld von ihrem Wahlrecht regen Gebrauch. Mit einer Wahlbeteiligung von 83,22 % liegt man doch deutlich über dem Bundesschnitt von 76,2 %.

 

Das Gesamtergebnis einschließlich der Ergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken finden Sie hier.