Bundestagswahl
Bundestagswahl 2021
Ergebnisse der Bundestagswahl 2021
Das Wahlergebnis für die Gemeinde Ilsfeld finden Sie am Wahlsonntag nach Abschluss der Wahlhandlung im Internet.
Beim Aufruf der Internetpräsentation werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.
Wahlaufruf
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am kommenden Sonntag wird die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag durchgeführt.
Das Recht der freien, gleichen und geheimen Wahl ist eines der wichtigsten Güter unserer Demokratie, welches es zu wahren gilt. Durch Ihre Stimmabgabe werden die Weichen dafür gestellt, wie Deutschland regiert und die Zukunft gestaltet wird.
Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und wählen Sie!
Sie können sich − wie bei den vorhergehenden Wahlen − zwischen einer Urnen- und Briefwahl entscheiden, wobei aufgrund des Infektionsgeschehens der nach wie vor bestehenden Corona-Pandemie für alle Beteiligten eine besondere Achtsamkeit erforderlich ist.
Durch das Einhalten verschiedener Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen wird dafür Sorge getragen, dass Sie sicher im Wahllokal wählen können. Dabei sind insbesondere die Maskenpflicht sowie die allgemeinen Abstandsregeln zu beachten.
Gerne dürfen alle Wählerinnen und Wähler auch eigene dokumentenechte Stifte, sprich Kugelschreiber, verwenden. Die Benutzung von radierbaren Bleistiften ist aber nicht gestattet. Es liegen aber auch in jedem Wahllokal entsprechende Kugelschreiber bereit, die nach jedem Gebrauch desinfiziert werden.
Besonders erfreulich ist, dass bereits über 2.800 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragt haben. Umso wichtiger ist es daher auch, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen in dem adressierten roten Wahlbrief bis Sonntag, 26. September 2021, 18.00 Uhr beim Rathaus Ilsfeld, Rathausstraße 8, 74360 Ilsfeld, eingehen. Soll der Wahlbrief mit der Post befördert werden, wird den Briefwählern deshalb dessen möglichst frühzeitige Aufgabe bei der Post dringend empfohlen. Der Wahlbrief sollte deshalb so früh aufgegeben werden, dass ihn die Post spätestens am Donnerstag, 23. September 2021 mitnehmen kann. Bitte werfen Sie keine Wahlbriefe in die Briefkästen bei den Bürgerbüros Ilsfeld (König-Wilhelm-Straße 75) und Auenstein (Hauptstraße 12) ein.
Alle Wählerinnen und Wähler des Wahlbezirks 002-05 (Auenstein-Mitte) müssen zudem daran denken, dass – wie schon bei der Landtagswahl im März dieses Jahres – ihr „gewohntes“ Wahllokal, die Tiefenbachhalle in Auenstein aufgrund deren Verwendung als Kreisimpfzentrum leider nicht zur Verfügung steht. Stattdessen dürfen diese Wahlberechtigten wieder in die Schlossbergschule Auenstein, Schulstraße 35.
Ich bitte Sie, gehen Sie am Sonntag, 26. September 2021 zur Wahl.
Ihr
Thomas Knödler
Bürgermeister
Allgemeine Hinweise zur Bundestagswahl am 26. September 2021
Am Sonntag, den 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Erststimme für die Wahl des Wahlkreisabgeordneten (linke Spalte des Stimmzettels in schwarz gedruckt) und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei (rechte Spalte des Stimmzettels in blau gedruckt).
Wahlbriefe:
Die roten Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag Sonntag, 26. September 2021 spätestens um 18.00 Uhr beim Bürgermeisteramt Ilsfeld, Rathausstraße 8, 74360 Ilsfeld eingegangen sein.
Bitte werfen Sie die roten Wahlbriefe nicht in die Briefkästen der Bürgerbüros Ilsfeld (König-Wilhelm-Straße 75) oder Auenstein (Hauptstraße 12) ein. Eine Abgabe der roten Wahlbriefe in einem Wahllokal am Wahlsonntag ist leider auch nicht möglich.
Urnenwahl:
Wenn Sie am Wahlsonntag Ihre Stimme in dem Ihnen zugeordneten Wahllokal abgeben, beachten Sie bitte die ausgehängten Hygienemaßnahmen.
Die Wahllokale haben von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet:
· Rathaus Ilsfeld, Rathausstraße 8, Neubau, Foyer (Wahlbezirk 001-01)
· Gemeindehalle Ilsfeld, Brückenstraße 25, Foyer (Wahlbezirk 001-02)
· Kita Sternschnuppe, Stauferweg 1, Foyer und Gruppenraum (Wahlbezirk 001-03)
· Rathaus Ilsfeld, Rathausstraße 8, Altbau, Zimmer 7 und 8 (Wahlbezirk 001-04)
· Schlossbergschule Auenstein, Schulstraße 35, Foyer (Wahlbezirk 002-05)
· „Rathaus“ Auenstein, Hauptstraße 15, Erdgeschoss (Wahlbezirk 002-06)
· Sturmfederhalle Schozach, Fleiner Straße 3, Foyer und Halle (Wahlbezirk 003-07)
Die Angabe, welchem Wahllokal Sie zugeordnet sind, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die sie bitte zur Abgabe ihrer Stimme im Wahllokal mitbringen. Sollte diese Ihnen nicht mehr vorliegen, halten Sie bitte Ihren Personalausweis bereit.
Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände und halten Sie mindestens 1,5 m Abstand zu den anderen WählerInnen und WahlhelferInnen.
In den Wahllokalen sind Kugelschreiber vorhanden, die nach jedem Gebrauch desinfiziert werden. Dennoch bitten wir die WählerInnen nach Möglichkeit Ihre eigenen, nicht radierfähigen Stifte (Kugelschreiber) mitzubringen.
Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10) oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden.
Diese Verpflichtung besteht nicht für
1. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
2. Personen, denen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat,
3. die Dauer einer vom Wahlvorstand angeordneten Abnahme der Maske zur Identitätsfeststellung.
Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhalten, sind zur Bereitstellung ihrer Kontaktdaten (Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer/E-Mail) verpflichtet. Der Wahlvorstand ist zur Erhebung und zur Überprüfung der Vollständigkeit dieser Daten berechtigt.
Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich oder zumutbar ist, dürfen sich in den Wahlräumen zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr und zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr und ab 18.00 Uhr für jeweils längstens 15 Minuten aufhalten, in Briefwahlräumen für längstens 15 Minuten; zu den Mitgliedern des Wahlvorstands und den Hilfskräften muss jeweils ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.
Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die
1. einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen,
2. typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Husten, Fieber, Störungen des Geruchs- oder Geschmackssinns oder Atemnot, aufweisen,
3. keine medizinische Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme vorliegt,
4. ganz oder teilweise nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.
Bitte befolgen Sie die Regeln und Anweisungen unserer ehrenamtlichen WahlhelferInenn und tragen somit zum größtmöglichen Schutz für alle Wahlbeteiligten bei.
Bundestagswahl 2017
Am Sonntag, 24. September 2017, machten auch die Wahlberechtigten in der Gemeinde Ilsfeld von ihrem Wahlrecht regen Gebrauch. Mit einer Wahlbeteiligung von 83,22 % liegt man doch deutlich über dem Bundesschnitt von 76,2 %.
Das Gesamtergebnis einschließlich der Ergebnisse in den einzelnen Wahlbezirken finden Sie hier.