Wahlen

Landtagswahl

Wahlergebnis der Landtagswahl am 14.03.2021 in der Gemeinde Ilsfeld

 

Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.

 

Wahlergebnis 14.03.2021

 

Wahlaufruf

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

am kommenden Sonntag wird die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg durchgeführt.

Das Recht der freien, gleichen und geheimen Wahl ist eines der wichtigsten Güter unserer Demokratie, welches es zu wahren gilt. Durch Ihre Stimmabgabe werden die Weichen dafür gestellt, wie unser Land regiert und die Zukunft gestaltet wird.

 

Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und wählen Sie!

 

Sie können sich − wie bei den vorhergehenden Wahlen − zwischen einer Urnen- und Briefwahl entscheiden, wobei aufgrund des Infektionsgeschehens der aktuellen Corona-Pandemie für alle Beteiligten eine besondere Achtsamkeit erforderlich ist.

 

Um die Infektionszahlen zu reduzieren und das Gesundheitssystem aufrecht zu erhalten, zwingt uns das Corona-Virus nach wie vor zu zahlreichen Einschränkungen im Alltag.

Die Inzidenzzahl am Wahltag ist nicht vorhersehbar, weshalb besondere Vorsicht und Rücksichtnahme zum Schutz aller Beteiligten geboten ist.

 

Durch das Einhalten verschiedener Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen wird dafür Sorge getragen, dass Sie sicher im Wahllokal wählen können. Dabei sind insbesondere die Maskenpflicht, sowie die allgemeinen Abstandsregeln zu beachten.

 

Gerne dürfen alle Wählerinnen und Wähler auch eigene dokumentenechte Stifte, sprich Kugelschreiber, verwenden. Die Benutzung von radierbaren Bleistiften ist aber nicht gestattet. Es liegen aber auch in jedem Wahllokal entsprechende Kugelschreiber bereit, die nach jedem Gebrauch desinfiziert werden.

 

Besonders erfreulich ist, dass bereits über 2.400 Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragt haben. Umso wichtiger ist es daher auch, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen in dem adressierten roten Wahlbrief bis Sonntag, 14. März 2021, 18.00 Uhr beim Rathaus Ilsfeld, Rathausstraße 8, 74360 Ilsfeld, eingehen. Soll der Wahlbrief mit der Post befördert werden, wird den Briefwählern deshalb dessen möglichst frühzeitige Aufgabe bei der Post dringend empfohlen. Der Wahlbrief sollte deshalb so früh aufgegeben werden, dass ihn die Post spätestens am Donnerstag, 11. März 2021 mitnehmen kann. Bitte werfen Sie keine Wahlbriefe in die Briefkästen bei den Bürgerbüros Ilsfeld (König-Wilhelm-Straße 75) und Auenstein (Hauptstraße 12) ein.

 

Alle Wählerinnen und Wähler des Wahlbezirks 002-05 (Auenstein-Mitte) müssen zudem daran denken, dass ihr „gewohntes“ Wahllokal, die Tiefenbachhalle in Auenstein aufgrund deren Verwendung als Kreisimpfzentrum leider nicht zur Verfügung steht. Stattdessen dürfen diese Wahlberechtigten dieses Mal in die Schlossbergschule Auenstein, Schulstraße 35.

Ich bitte Sie, gehen Sie am Sonntag, 14. März 2021 zur Wahl.

 

Ihr

 

Thomas Knödler

Bürgermeister

Allgemeine Hinweise zur Landtagswahl am 14. März 2021

 

Am Sonntag, den 14. März 2021 findet die Landtagswahl statt. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.

 

Wahlbriefe:

Die roten Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag 14.03.2021 spätestens um 18.00 Uhr beim Bürgermeisteramt Ilsfeld, Rathausstraße 8, 74360 Ilsfeld eingegangen sein.

 

Bitte werfen Sie die roten Wahlbriefe nicht in die Briefkästen der Bürgerbüros Ilsfeld (König-Wilhelm-Straße 75) oder Auenstein (Hauptstraße 12) ein. Eine Abgabe der roten Wahlbriefe in einem Wahllokal am Wahlsonntag ist leider auch nicht möglich.

 

Urnenwahl:

Wenn Sie am Wahlsonntag Ihre Stimme in dem Ihnen zugeordneten Wahllokal abgeben, beachten Sie bitte die ausgehängten Hygienemaßnahmen.

 

Die Wahllokale haben von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet:

 

·         Rathaus Ilsfeld, Rathausstraße 8, Neubau, Foyer (Wahlbezirk 001-01)

·         Gemeindehalle Ilsfeld, Brückenstraße 25, Foyer (Wahlbezirk 001-02)

·         Kita Sternschnuppe, Stauferweg 1, Foyer und Gruppenraum (Wahlbezirk 001-03)

·         Rathaus Ilsfeld, Rathausstraße 8, Altbau, Zimmer 7 und 8 (Wahlbezirk 001-04)

·         Schlossbergschule Auenstein, Schulstraße 35, Foyer (Wahlbezirk 002-05)

·         „Rathaus“ Auenstein, Hauptstraße 15, Erdgeschoss (Wahlbezirk 002-06)

·         Sturmfederhalle Schozach, Fleiner Straße 3, Foyer und Halle (Wahlbezirk 003-07)

 

Die Angabe, welchem Wahllokal Sie zugeordnet sind, finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung, die sie bitte zur Abgabe ihrer Stimme im Wahllokal mitbringen. Sollte diese Ihnen nicht mehr vorliegen, halten Sie bitte Ihren Personalausweis bereit.

 

Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände und halten Sie mindestens 1,5 m Abstand zu den anderen WählerInnen und WahlhelferInnen.

 

In den Wahllokalen sind Kugelschreiber vorhanden, die nach jedem Gebrauch desinfiziert werden. Dennoch bitten wir die WählerInnen nach Möglichkeit Ihre eigenen, nicht radierfähigen Stifte (Kugelschreiber) mitzubringen.

 

Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske (vorzugsweise zertifiziert nach

DIN EN 14683:2019-10) oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden.

 

Diese Verpflichtung besteht nicht für

1.       Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und

2.       Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer

          Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder das Tragen aus sonstigen

          zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist.

 

Personen, die sich auf Grundlage des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Wahlgebäude aufhalten, sind verpflichtet, folgende Daten anzugeben: Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer.

Der Wahlvorstand ist zur Erhebung dieser Daten berechtigt.

 

Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen, dass aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Maske nicht möglich ist, dürfen sich in den Wahlräumen zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr und zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr und ab 18.00 Uhr für jeweils längstens 15 Minuten aufhalten, in Briefwahlräumen für längstens 15 Minuten; zu den Mitgliedern des Wahlvorstands und den Hilfskräften muss jeweils ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden.

 

Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die

1.       in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit

         dem letzten Kontakt noch nicht 10 Tage vergangen sind,

2.       typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener

          Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen,

3.       keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme nach § 10a Absatz 3 Satz 2 der Corona-

          Verordnung  vorliegt,

4.       ganz oder teilweise nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten bereit sind.

 

Bitte befolgen Sie die Regeln und Anweisungen unserer ehrenamtlichen WahlhelferInenn und tragen somit zum größtmöglichen Schutz für alle Wahlbeteiligten bei.

 

In der nachstehenden Tabelle finden Sie das Ergebnis der Landtagswahl in der Gemeinde Ilsfeld am 13. März 2016, getrennt nach den sieben Wahlbezirken und der Briefwahl.

Die Wahlbeteiligung ist mit 75,67 % gegenüber der Landtagswahl 2011 (74,30 %) gestiegen und liegt deutlich über dem Landesschnitt von 70,4 %.

 

Ergebnisse der Landtagswahl am 13.03.2016